u.a. der Parzelle Nr. P.________ durch die Bauzone möglich. Das Büro U.________ bringe gegenüber der ebenfalls geprüften Variante einer Erschliessung über den R.________weg Vorbehalte zum Ausdruck, weil dafür eine Waldparzelle beansprucht werde. Demnach fehle es bei der hier geplanten Erschliessung an der Standortgebundenheit. Der fragliche Abschnitt des R.________weg dürfe nicht als Zufahrt zum geplanten Zweifamilienhaus beansprucht werden.