Die Beschwerdeführenden wiesen mit einer Stellungnahme vom 23. April 2025 u.a. auf im Wald erfolgte Baumfällungen hin und reichten dazu Fotografien ein. Die Beschwerdegegnerschaft erklärte mit Eingabe vom 8. Mai 2025, sie habe keine Rodungsarbeiten vorgenommen, veranlasst oder in Auftrag gegeben. Die Stadt Biel erläuterte mit Eingabe vom 8. Mai 2025, im Sommer 2024 seien im Rahmen einer durch das AWN genehmigten Waldrandaufwertung an verschiedenen Standorten Fällungen vorgenommen worden. Das AWN äusserte sich mit Eingabe vom 12. Mai 2025. Es erklärte, dass die Fotos der Beschwerdeführenden keine Rodung zeigten.