2. Die Beschwerdeführenden reichten dagegen am 12. Dezember 2024 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) Beschwerde ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 11. November 2024 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, dass das Bauvorhaben nicht genügend erschlossen sei.