2. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von CHF 5080.70 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Frau Rechtsanwältin E.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt G.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Bolligen, mit Beilagen gemäss Ziffer 1, eingeschrieben - Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz, zur Kenntnis, per E-Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor