Auch die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses sind insgesamt als knapp durchschnittlich zu werten. Daher erscheint ein Honorar von CHF 4600.00 als angemessen. Die massgebenden Parteikosten betragen somit CHF 5080.70 (Honorar CHF 4600.00, Auslagen CHF 100.00, Mehrwertsteuer CHF 380.70). III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Bolligen vom 5. November 2024 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Bolligen zurückgewiesen. Dazu gehen die Vorakten zurück an die Gemeinde Bolligen.