d) Das Bauvorhaben gemäss den Projektänderungsplänen vom 25. Juni 2025 erfordert insbesondere mit Blick auf die Fassadenhöhen eine erneute materielle Prüfung auf Vereinbarkeit mit den massgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Allem voran wird neu zu beurteilen sein, ob die Fassadenhöhen mit dem neu festgestellten massgebenden Terrain eingehalten werden. Ferner wird zu prüfen sein, ob eine Mehrhöhe in Anspruch genommen werden kann. Allenfalls ist sodann aufgrund der Optimierung der Bodenaufbauten ein neuer Energienachweis einzuholen.