Zudem verkleinerte und teilte die Beschwerdegegnerin die Attikaterrasse, indem sie den Bereich in der westlichen Gebäudeecke begrünte, und setzte das Attikageländer herab. Im Weiteren ist eine Anpassung eines Fensters an der Südwestfassade im Zimmer II im Attikageschoss und eine Anpassung der entsprechenden Fensterfläche im Grundriss Attika vorgesehen.5 Schliesslich nimmt die Beschwerdegegnerin neu eine Mehrhöhe in Anspruch.6 2 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1). 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). 4 Vgl. Plan «Fassaden / Schnitt» im Massstab 1:100 vom 21. März 2022, rev. 2. Juni 2025, in den Beilagen des Schrei-