Die lichten Raumhöhen im Erdgeschoss sowie im Obergeschoss wurden dabei von 2.47 m auf 2.42 m und die lichte Höhe im Untergeschoss/Einstellhalle von 2.42 m auf 2.40 m reduziert. Weiter hat die Beschwerdegegnerin den Projektnullpunkt ± 0.00 von 605.05 m.ü.M. auf 605.00 m.ü.M. geändert und eine Anpassung des fertigen Terrains entlang der hangseitigen Fassade (-0.05 m) vorgenommen. Sodann hat sie die Bodenaufbauten optimiert, indem sie die Betonstärke reduzierte und die Dämmstärke gemäss Energienachweis anpasste. Zudem verkleinerte und teilte die Beschwerdegegnerin die Attikaterrasse, indem sie den Bereich in der westlichen Gebäudeecke begrünte, und setzte das Attikageländer herab.