6. In der Verfügung vom 7. Juli 2025 hielt das Rechtsamt fest, es beabsichtige, das geänderte Vorhaben als Projektänderung entgegenzunehmen und diese zur Weiterbehandlung an die Gemeinde Bolligen zurückzuweisen. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, eine allfällige Stellungnahme zur beabsichtigten Rückweisung einzureichen. Die Beschwerdeführenden reichten am 17. Juli 2025 eine Stellungnahme ein. Die Gemeinde Bolligen verzichtete mit E-Mail vom 18. Juli 2025 auf das Einreichen einer Stellungnahme.