2. Eventualbegehren: Der Gesamtbauentscheid der Gemeinde Bolligen vom 5. November 2024 sei aufzuheben und die Akten zum neuen Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Baubewilligungsbehörde zurückzuweisen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zL der Beschwerdegegnerin -