vom 28. Februar 2024 ab. Mit Gesamtentscheid vom 5. November 2024 erteilte die Gemeinde Bolligen die Baubewilligung. 3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 5. Dezember 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: 1. Der Gesamtbauentscheid der Gemeinde Bolligen 5. November 2024 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen.