2. Die Gemeinde Bolligen liess das Baugesuch im Anzeiger Region Bern in den Ausgaben vom 13. und 22. April 2022 publizieren. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Verfügung vom 14. April 2023 entliess das Amt für Kultur (AK) das Rückbauobjekt aus dem Bauinventar. Eine von den Beschwerdeführenden dagegen erhobene Beschwerde wies die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD) mit Entscheid 1/7 BVD 110/2024/166