betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Bolligen vom 5. November 2024 (eBau Nr. A.________; 5-Familienhaus mit Einstellhalle) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 21. März 2022 bei der Gemeinde Bolligen ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und den Neubau eines 5-Familien- hauses mit Einstellhalle auf den Parzellen Bolligen Grundbuchblatt Nrn. B.________ und H.________. Die Parzellen liegen in der Wohnzone W2.