3. Die Verfahrenskosten werden im Umfang von CHF 1800.00 der Beschwerdegegnerin und im Umfang von CHF 200.00 dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 2301.25 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Hellsau zuständig.