d) Bei der Strassenparzelle Hellsau Grundbuchblatt Nr. K.________ handelt es sich unbestrittenermassen um eine Detailerschliessungsstrasse, welche nach ihrer Vollendung von Gesetzes wegen in das Eigentum der Gemeinde übergeht. Umstritten ist hingegen, ob es sich bei der geplanten Verlängerung dieser Detailerschliessungsstrasse, welche künftig längs der südlichen Parzellengrenze der Parzelle Hellsau Grundbuchblatt Nr. G.________ verlaufen und einerseits das vorliegend geplante Einfamilienhaus auf Parzelle Nr. G.________ sowie jenes auf der auf der angrenzenden Parzelle Nr. H.________ erschliessen soll, um eine Detailerschliessungsstrasse oder um eine private Hauszufahrt handelt.