Die Beschwerdegegnerin führt in ihrer Beschwerdeantwort aus, die Gemeinde habe dem Beschwerdeführer nach Erlass der Baubewilligung die Amts- und Fachberichte sowie weitere Unterlagen zugestellt. Der Beschwerdeführer habe Gelegenheit gehabt, sich im Rahmen der Beschwerde zu den Unterlagen zu äussern. Sollte eine Gehörsverletzung vorliegen, werde beantragt, diese im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu heilen. Die allfällige Gehörsverletzung wäre im Kostenpunkt zulasten der Gemeinde zu berücksichtigen.