Einsicht zu gewähren sei. Dennoch seien dem Beschwerdeführer sämtliche im Bauentscheid genannte Amts- und Fachberichte, der Bericht des Nachführungsgeometers, der Erschliessungs- bzw. Dienstbarkeitsvertrag sowie die Gewässerschutzbewilligung vorab nicht zur Stellungnahme zugestellt worden. Erst nach Erlass des Entscheids seien dem Beschwerdeführer auf seine Anfrage hin diverse Unterlagen eröffnet worden, so unter anderem auch der Bericht der F.________ Ingenieure AG, auf welchen sich die Gewässerschutzbewilligung stütze. Nach wie vor nicht zugestellt worden sei dem Beschwerdeführer die Gewässerschutzbewilligung der Gemeinde.