4. Das Rechtsamt stellte den Verfahrensbeteiligten die Eingaben zu und gab den Parteianwälten Gelegenheit zur Einreichung ihrer Kostennote. Die Kostennote des (damaligen) Rechtsvertreters der Beschwerdegegnerin datiert vom 6. Februar 2025, jene des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers vom 11. Februar 2025. Der Beschwerdeführer rügte mit Schreiben vom 17. Februar 2025 zusätzlich eine Überschreitung der zulässigen Geschosszahl. Mit Schreiben vom 18. Februar 2025 informierte der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin das Rechtsamt über das Ende des Vertretungsmandats.