In diesem Zusammenhang bringt er diverse Beanstandungen in Sachen Entwässerung vor. Schliesslich müssten die erforderlichen Installationen für das Aufladen von Elektrofahrzeugen entweder in den Plänen vorgesehen oder mittels verbindlicher Auflagen im Bauentscheid sichergestellt werden, was vorliegend beides nicht der Fall sei. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Beschwerdeantwort vom 20. Dezember 2024 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde sowie die Abweisung des Antrags auf Verfahrensvereinigung.