In formeller Hinsicht rügt der Beschwerdeführer insbesondere eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Materiell macht er diverse Mängel in den Baugesuchsunterlagen sowie eine Überschreitung der zulässigen Fassadenhöhe und eine Unterschreitung des grossen Grenzabstands geltend. Zudem ist er der Ansicht, die Terrainaufschüttungen, welche bis an die Grenze der Parzelle Hellsau Grundbuchblatt Nr. H.________ reichen, würden den notwendigen Bauabstand nicht einhalten. Sodann handle es sich bei der Strasse, über welche die Parzellen Hellsau Grundbuchblatt Nrn. G.________ und H._____