die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter seien der Bauentscheid sowie die Gewässerschutzbewilligung aufzuheben und die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zudem stellt er den Antrag auf Vereinigung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens mit dem bereits vor der BVD hängigen Beschwerdeverfahren betreffend das Bauvorhaben auf der Nachbarparzelle Hellsau Grundbuchblatt Nr. H.________. In formeller Hinsicht rügt der Beschwerdeführer insbesondere eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.