1. Der Bauentscheid der Gemeinde Toffen vom 28. Oktober 2024 wird aufgehoben. Dem nachträglichen Baugesuch vom 28. Februar 2024 wird der Bauabschlag erteilt. Insoweit wird die Beschwerde gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Beschwerdegegner haben die Luft-Wasser-Wärmepumpe während der akustischen Nachtzeit von 19.00 bis 7.00 Uhr in einem schallreduzierten Nachtmodus zu betreiben. 3. Auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wird verzichtet.