Der Rechtsanwalt der Beschwerdegegner beziffert die Parteikosten mit CHF 6864.35 (Honorar: CHF 6250.00, Auslagen: CHF 100.00, Mehrwertsteuer: CHF 514.35). Die Kostennote des Rechtsvertreters der Beschwerdegegner gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Analog zur Verteilung der Verfahrenskosten hat der Beschwerdeführer die Hälfte der Parteikosten der Beschwerdegegner, ausmachend CHF 3432.20 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer), zu bezahlen. III. Entscheid