b) Ergänzend ist zu beachten, dass der Fachbericht Immissionsschutz vom 10. Mai 2022 integrierender Bestandteil des angefochtenen Bauentscheids vom 28. Oktober 2024 war. Im Fachbericht wurde gestützt auf das Vorsorgeprinzip angeordnet, dass die Wärmepumpe während der akustischen Nachtzeit von 19.00 bis 07.00 Uhr in einem schallreduzierten Nachtmodus zu betreiben ist. Indem der Bauentscheid vom 28. Oktober 2024 aufgehoben wird, gilt auch die erwähnte Auflage gemäss dem Fachbericht Immissionsschutz vom 10. Mai 2022 nicht mehr.