Ein Rückbau und die Innenaufstellung stehen im Lichte der Verhältnismässigkeit damit ausser Frage, zumal bei der Innenaufstellung nicht nur ein anderes Gerät gewählt werden müsste, sondern zusätzlich aufwendige bauliche Massnahmen nötig wären. Aber auch die Versetzung des Aussengeräts an einen anderen Standort, sodass der Strassenabstand eingehalten wäre, wäre mit beträchtlichen Kosten verbunden. So müsste beispielsweise bei einer Verschiebung des Aussengerätes an die Nordfassade das Gerät vom Heizkreislauf getrennt, demontiert, neu verankert und neu angeschlossen werden, ohne dass lärmmässig ein Vorteil im Vergleich zur heutigen Situation entstehen würde (vgl. Erwägung 7).