Der Briefkasten liegt zudem ausserhalb der direkten Ausblaszone des Aussengeräts und kann durch die Post problemlos über den Vorplatz von Osten kommend bedient werden, ohne die direkte Ausblaszone zu betreten. Zudem ist weder aktenkundig noch belegt, dass es aufgrund der strittigen Wärmepumpe, die bereits seit dem Frühjahr 2023 in Betrieb ist, zu einer Gefahrensituationen für Personen und Sachen gekommen wäre. Das vom Beschwerdeführer ins Recht gelegte Foto eignet sich nicht, eine Vereisung auf dem Vorplatz zu belegen. Darauf ist nicht die strittige Wärmepumpe zu sehen, sondern ein anderes Aussengerät in einer anderen, nicht näher beschriebenen Umgebung.