In seiner Eingabe vom 25. März 2025 verweist der Beschwerdeführer schliesslich auf ein Foto, das die Vereisungsgefahr eines Geräts im Aussenbereich veranschaulichen soll. Soweit der Beschwerdeführer auf das Planungshandbuch Wärmepumpen «Planung und Installation» der Firma B.________ verweist, kann er daraus von vornherein nichts zu seinen Gunsten ableiten. Diese Empfehlung im Planungshandbuch bezieht sich auf ein Innengeräte, wohingegen hier ein Aussengerät zur Diskussion steht. Im vorliegenden Fall ist die Ausblasrichtung der strittigen Luftwärmepumpe zwar auf den Vorplatz gerichtet, wie der Beschwerdeführer richtig festhält.