d) Nicht gefolgt werden kann dem Einwand des Beschwerdeführers, dass es am strittigen Standort auf dem Vorplatz bzw. der Zufahrt zu einer Vereisungsgefahr komme. In seiner Beschwerde verweist der Beschwerdeführer auf das Planungshandbuch Wärmepumpen «Planung und Installation» der Firma B.________. Demnach soll ein Mindestabstand von 3 m zu Gehwegen oder Terrassen vom Luftausblas eines Innengeräts eingehalten werden. In seiner Eingabe vom 25. März 2025 verweist der Beschwerdeführer schliesslich auf ein Foto, das die Vereisungsgefahr eines Geräts im Aussenbereich veranschaulichen soll.