c) Aufgrund ihrer geringen Dimensionen beeinträchtigen die strittige Wärmepumpenanlage und die baubewilligungsfreien baulichen Massnahmen auch nicht das Orts- oder Strassenbild, zumal sich das Vorhaben in keiner ästhetisch empfindlichen Umgebung befindet und auch keine denkmalgeschützten Gebäude tangiert werden. Auch die Gemeinde beanstandete die Einordnung in die Umgebung und die Gestaltung der strittigen Wärmepumpe nicht.