Zudem handelt es sich bei der strittigen Wärmepumpenanlage auch nicht um ein bewohntes Gebäude, das vor den Auswirkungen des Strassenverkehrs zu schützen wäre. Das Gegenteil ist der Fall. Die Platzierung und die Ausrichtung des Luftausblases des Wärmepumpengeräts gegen die L.________strasse ist aus Sicht des Lärmschutzes vorteilhaft, da dort durch den Verkehr bereits ein gewisser Geräuschpegel herrscht, sodass die Geräusche der Wärmepumpe weniger auffallen.