gen des Strassenverkehrs (Lärm, Staub, Abgase Erschütterungen, Lichteinwirkungen) sowie die Strassenbenutzerinnen und Strassenbenutzer vor Gefährdungen aus den anstossenden Grundstücken.65 Inwieweit hier die Verkehrssicherheit durch das Aussengerät und die baulichen Massnahmen an der Böschung beeinträchtigt sein soll, ist nicht ersichtlich. Die strittige Wärmepumpe führt zu keiner Gefährdung auf der angrenzenden Strasse. Zum einen liegt die strittige Wärmepumpe nicht in einer Sichtberme. Somit ist die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt.