Im vorliegenden Fall wird der erforderliche Strassenabstand zwar nicht eingehalten. Die gesetzlichen und reglementarischen Bauabstände von öffentlichen Strassen haben verkehrsplanerische, verkehrspolizeiliche und wohnhygienische Bedeutung. Einerseits halten sie den Raum frei, um einen Ausbau der Strasse (z.B. mit einem Trottoir) zu ermöglichen. Andererseits gewährleisten sie die Verkehrssicherheit und schützen Anstösser vor lästigen Auswirkun- 64 Vgl. Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 9b/d.