Damit hat die Gemeinde in einer konkreten Angelegenheit eine Vertrauensgrundlage für den Bau der strittigen aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe, den Aushub und das Fundament geschaffen. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers kommt der Vertrauensschutz uneingeschränkt zum Tragen, da für sie als rechtliche Laien keine offensichtlichen Anhaltspunkte bestanden, an der Rechtsmässigkeit der Baubewilligung zu zweifeln. Die Gemeinde bzw. die Baubewilligungsbehörde war zweifellos zuständig für die Erteilung der Baubewilligung vom 13. Mai 2022.