l) Aus den Erwägungen ergibt sich, dass die Baubewilligung vom 13. Mai 2022 das Erstellen einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aushub und Fundament zum Gegenstand hatte. In der Baubewilligung hat die Gemeinde ausdrücklich festgehalten, dass die formelle Prüfung keine Mängel aufgezeigt habe, das Baugesuch vollständig sei und die Vorschriften ihres Baureglements sowie die nach anderen Gesetzen im Baubewilligungsverfahren zu prüfenden Vorschriften eingehalten sind. Damit hat die Gemeinde in einer konkreten Angelegenheit eine Vertrauensgrundlage für den Bau der strittigen aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe, den Aushub und das Fundament geschaffen.