Dieser rechtliche Aspekt war anschliessend auch im Beschwerdeverfahren BVD 110/2023/158 stark umstritten. Unter diesen Umständen kann von den Beschwerdegegnern, die im Baubewilligungsverfahren anwaltlich nicht vertreten waren und juristische Laien sind, nicht erwartet werden, dass sie erkennen mussten, dass der Beschwerdeführer in das erste Baubewilligungsverfahren hätte einbezogen werden müssen. 63 Vgl. Archivakten BVD 110/2023/158, Stellungnahme der Gemeinde Toffen vom 23. Oktober 2023, Seite 2.