Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass bei Unklarheiten darüber, was bewilligt wurde, den Plänen der Vorrang zu geben sei. Vorliegend geht es jedoch nicht um die Interpretation unklarer oder widersprüchlicher und bewilligter Baupläne, sondern um die Frage, ob die Beschwerdegegner, die die Bauausführung gestützt auf eine nachträglich rechtswidrige Baubewilligung vorgenommen haben, durch den Vertrauensschutz geschützt sind und auf die Richtigkeit der Baubewilligung vertrauen durften. Zu dieser rechtlichen Frage äusserte sich das zitierte Urteil nicht.