Zur Diskussion steht vielmehr eine unerhebliche Terrainveränderung innerhalb der bestehenden Böschung, die höchstens fünf Kubikmeter umfasst. Der Umstand, dass die Nische und die Blocksteine im nachträglichen (zweiten) Baugesuch im Plan «Geländeschnitt und Ansichten» vom 8. Februar 2024 auf Fotos zusehen sind und unbestritten zum Bestandteil des nachträglichen (zweiten) Baugesuchs wurden, ändert nichts an der Tatsache, dass diese baulichen Massnahmen baubewilligungsfrei sind. Dies gilt umso mehr, da sie nicht konstruktiv mit dem fraglichen Wärmepumpengerät verbunden sind.