e) Der Beschwerdeführer bestreitet in seiner Eingabe vom 30. Januar 2025 den guten Glauben der Bauherrschaft mit diversen Argumenten. Er bringt zusammengefasst vor, die Beschwerdegegner hätten ein äusserst rudimentäres Baugesuch eingereicht. Es würden gänzlich Angaben zu den 57 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 9b/a/aa. 22/31 BVD 110/2024/162