Die Gemeinde Toffen verzichtete aufgrund der schriftlichen Zustimmungserklärungen der Nachbarinnen und Nachbarn auf eine weitergehende Bekanntmachung des Bauvorhabens und erteilte, nachdem das AUE die Luft-Wasser-Wärmepumpe aus Sicht des Lärmschutzes positiv beurteilt hatte, mit Entscheid vom 13. Mai 2022 unter der Auflage, dass die Luft-Wasser-Wärmepumpe während der akustischen Nachtzeit von 19.00 bis 7.00 Uhr in einem schallreduzierten Nachtmodus zu betreiben ist, die Baubewilligung. In der Folge meldeten die Beschwerdegegner mit dem Formular «Selbstdeklaration Baukontrolle 1» der Gemeinde, dass die Bauarbeiten für den Aushub und das Fundament ab dem 11. April 2023 und die Aufstellung