Ein öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist im Allgemeinen gegeben, da das Interesse an der Einhaltung der baurechltichen Bestimmungen und an der konsequenten Verhinderung von Bauten, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen, generell gross ist.54 Die Wiederherstellung durch Rückbau des Bauvorhabens ist auch geeignet und erforderlich, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Mildere Mittel als der Abbruch sind für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nicht ersichtlich.