Die Beschwerde erweist sich somit bezüglich der Ausnahmebewilligung als begründet und ist insoweit gutzuheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Toffen vom 28. Oktober 2024 ist daher aufzuheben und dem nachträglichen Baugesuch vom 28. Februar 2024 ist der Bauabschlag zu erteilen. Die Luft-Wasser-Wasserwärmepumpe ist somit formell und materiell rechtswidrig. 10. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands