der Kostenaspekt bei der Ausnahmeerteilung keine entscheidende Rolle. Soweit die Beschwerdegegner schliesslich vorbringen, Ausnahmebewilligungen für die Unterschreitung des Strassenabstands würden «relativ grosszügig erteilt», können sie daraus ebenfalls nichts zu ihren Gunsten ableiten. Wie ausgeführt, gilt bei Wärmepumpen bei der Erteilung von Ausnahmen im Strassenabstand ein strenger Massstab. Bestehen keine besonderen Verhältnisse, bleibt folglich kein Raum für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung. 9. Zwischenfazit