b) Die Gemeinde sah die besonderen Verhältnisse für die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstands einerseits in der Nähe zum angrenzenden Heizungsraum und andererseits im Umstand, dass durch den fraglichen Standort im Strassenabstand für die Nachbarschaft möglichst wenige Immissionen entstehen. In ihrer Stellungnahme vom 19. Dezember 2024 erklärte die Gemeinde ausserdem, besondere Verhältnisse würden sich aus der bestehenden Überbauung sowie in Berücksichtigung eines Standortes, an welchem für die Nachbarschaft möglichst wenige Immissionen entstehen, ergeben. Ergänzend hält die Gemeinde in ihrer Stel-