Die theoretische Argumentation des Beschwerdeführers, die – wie ausgeführt – teilweise auf falschen Tatsachen, Annahmen und Sachumstände beruht, überzeugt nicht und vermag die Einschätzung der Gemeinde sowie insbesondere die fachliche Beurteilung der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz und des AUE nicht zu entkräften.