wird ein Mindestabstand von 3 m empfohlen. Da die Länge der Aussenmauer zwischen Fenster und Nordwestecke lediglich 3.35 m beträgt, ist fraglich, ob der Mindestabstand von 3 m eingehalten werden könnte, zumal für den Wanddurchbruch der Ausblasöffnung nur noch eine Wandlänge von 0.35 m übrigbliebe. Falls ein zweiter Wanddurchbruch im Bereich der Nordwestecke an der Nordfassade technisch überhaupt möglich wäre, ist zu beachten, dass die Nordwestecke der Nordfassade teilweise unter dem Terrain liegt, was auf den Fotos in den Akten gut zu sehen ist.40