Anders als der Beschwerdeführer meint, kann die Ausblasöffnung auch nicht unmittelbar neben dem bestehenden Lüftungsfenster erstellt werden, so wie das im Grundrissplan gemäss der Option 1 eingezeichnet ist. In dieser Situation muss zwischen beiden Wandöffnungen an der nordseitigen Aussenwand ein ausreichender Abstand eingehalten werden, um einen thermischen Kurzschluss auszuschliessen. Gemäss dem Planungshandbuch Wärmepumpen «Planung und Installation» der Firma B.________ wird ein Mindestabstand von 3 m empfohlen.