Dem ist Folgendes entgegenzuhalten: Würde das bestehende Fenster für einen luftseitigen Anschluss verwendet, könnte die Feuchtigkeit der Wäsche nicht mehr aus dem Heizungsraum abgeführt werden. Zudem sollte der Aufstellraum der Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenluft belüftet werden, damit die relative Luftfeuchtigkeit niedrig bleibt und eine Kondensatbildung vermieden wird. Die Beschwerdegegner müssten daher ein zusätzliches Gerät zur Entfeuchtung des Heizungsraums anschaffen. Das ist bei einer Aussenaufstellung nicht notwendig.