Der Beschwerdeführer ist schliesslich der Meinung, eine Innenaufstellung im Heizungsraum mit Ansaug- und Ausblasöffnungen an der Nordfassade (vgl. Option 1 gemäss der Beschwerdebeilage 2) sei problemlos möglich und weniger kostenintensiv als die strittige aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, da aufwendige Grabarbeiten, Hangbefestigungen und die Fundamenterstellung hinfällig seien. Auch das Gerät selbst sei kostengünstiger, da keine zwei «Split-Geräte benötigt würden. Dabei geht der Beschwerdeführer davon aus, dass das bestehende Fenster im Heizungsraum für die Luftansaugung genutzt werden kann. Infolgedessen sei lediglich für den Luftausblas eine Kernbohrung nötig.