Mit Blick auf den winterlichen Wärmeschutz kann nicht verlangt werden, dass diese für die Luftansaugung permanent offengehalten werden. Es wäre auch unpraktikabel, den luftseitigen Anschluss direkt am Garagentor vorzunehmen, da es sich um ein bewegliches Bauteil handelt. Damit scheidet die vom Beschwerdeführer skizzierte Option 2 für die Innenaufstellung im Heizungsraum bereits aus technischen Gründen aus. Zudem käme die Option 2 auch mangels einer besseren Immissionssituation nicht infrage, wie die nachfolgenden Ausführungen zur Option 1 (Ansaugung/Ausblasung an der Nordfassade) zeigen.