j) Schliesslich steht zur Diskussion, ob die Gemeinde die Innenaufstellung der Luftwärmepumpe im Heizungsraum, der gleichzeitig als Waschküche genutzt wird, zu Recht verworfen hat (vgl. Optionen 1 und 2 in der Beilage 2 zur Beschwerde vom 27. November 2024). Der Heizungsraum grenzt an der Nord- und Westseite an eine Aussenmauer, wobei die westseitige Aussenmauer vollständig und die nordseitige im Bereich der Nordwestecke teilweise unter dem Terrain liegt. Weiter ist der Heizungsraum auf der Ostseite durch eine Innenwand von der Garage und auf der Südseite durch eine Innenwand von der Erschliessungsfläche, d.h. dem Gang und der Treppe, getrennt.